GW2 Preisalarm

Datenschutzerklärung

GW2-Preisalarm – Preisalarm für den Handelsposten von Guild Wars 2

Stand: 08.10.2026

Kurz gefasst

Ein Nutzerkonto gibt es nicht. Weder ein Name noch eine E-Mail-Adresse, weder ein Passwort noch ein Guild-Wars-2-Account werden abgefragt. Gespeichert wird, was für den Zweck nötig ist: eine Adresse, an die sich eine Benachrichtigung zustellen lässt, und die angelegten Alarme.

Es gibt keine Werbung, keine Analyse- oder Tracking-Dienste, kein Nutzerprofil und keine Weitergabe von Daten zu Werbezwecken.

Alle Daten lassen sich jederzeit in der App löschen: unter der Alarmliste im Abschnitt Dieses Gerät mit dem Knopf Alle Daten löschen. Einzelheiten dazu stehen in Abschnitt 8.

Alles Weitere steht unten im Einzelnen.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Markus Rath
Elversweg 72a
21037 Hamburg
Deutschland
E-Mail: m.rath@posteo.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO liegen bei einem privaten, nicht-kommerziellen Angebot dieser Größe nicht vor.

2. Welche Daten verarbeitet werden

2.1 Auf dem Server

Datum Woher es kommt Wofür es gebraucht wird
Geräte-ID – eine zufällig erzeugte Kennung (UUID) wird vom Server vergeben Ordnet die Alarme dem jeweiligen Gerät zu. Sie ersetzt das Nutzerkonto und ist pseudonym: Name, E-Mail-Adresse oder ein Spielkonto hängen nicht an ihr.
Push-Token von Firebase Cloud Messaging von Google, über das Betriebssystem Ist die Adresse, an die eine Benachrichtigung zugestellt wird. Ohne ihn gibt es keinen Push.
Spracheinstellung (de oder en) aus der App Die Benachrichtigung wird auf dem Server verfasst und braucht dafür die Sprache.
Zeitpunkt der Anmeldung und der letzten Nutzung vom Server gesetzt Betrieb und Aufräumen alter Einträge.
Die angelegten Alarme: Item, Art des Alarms, Schwelle, an/aus, Zeitpunkt der Anlage und der letzten Meldung Eingabe in der App Das ist der Zweck der App.
IP-Adresse technisch bei jeder Verbindung Zur Begrenzung der Anfragen je Adresse, damit niemand den Dienst überlastet. Vollständig liegt sie dafür nur im Arbeitsspeicher – meist eine Minute, bei der Anmeldung eines neuen Geräts höchstens eine Stunde. Ins Zugriffsprotokoll gelangt sie nur gekürzt, siehe 2.3.

2.2 Nur auf dem Gerät

Lokal abgelegt wird Folgendes. Über das in 2.1 Genannte hinaus wird davon nichts übertragen:

Außerdem legt das in der App enthaltene Firebase-SDK seine Installationskennung auf dem Gerät ab (siehe Abschnitt 4).

Diese Daten sind von der Datensicherung von Android ausgenommen und werden auch beim Umzug auf ein neues Gerät nicht mitübertragen. Auf einem neuen Gerät meldet sich die App deshalb neu an; die Alarme des alten Geräts ziehen nicht mit um und müssen dort neu angelegt werden. Der Eintrag des alten Geräts wird auf den in Abschnitt 5 genannten Wegen entfernt.

Beim Deinstallieren der App wird all das mitentfernt.

Das Ablegen dieser Angaben auf dem Gerät und ihr Auslesen sind für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich und deshalb nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig.

2.3 Zugriffsprotokoll des Servers und Besuche dieser Webseite

Zu jeder Anfrage an den Server – aus der App ebenso wie beim Aufruf dieser Webseite – schreibt der Server eine Zeile in sein Zugriffsprotokoll: Zeitpunkt, Methode, aufgerufene Adresse samt Suchbegriff, Statuscode, Dauer, Datenmenge und Quellport, dazu die IP-Adresse gekürzt – bei IPv4 ohne den letzten Block, bei IPv6 nur die ersten 48 Bit. Anfrage-Header werden nicht gespeichert, also weder die Geräte-ID der App noch die Browserkennung (User-Agent). Enthält die Adresse die Nummer eines Alarms, wird sie vor dem Schreiben unkenntlich gemacht. Einem einzelnen Gerät oder Anschluss lässt sich eine Zeile damit nicht zuordnen.

Das Protokoll dient der Fehlersuche und dem Schutz vor Missbrauch. Es ist in der Größe begrenzt und wird nach wenigen Tagen überschrieben.

Die Webseite setzt keine Cookies, verwendet keinen lokalen Speicher und lädt nichts von fremden Servern – keine Schriften, keine Skripte, keine Einbettungen.

2.4 Was nicht verarbeitet wird

Name, E-Mail-Adresse, Passwort, Guild-Wars-2-Account oder API-Schlüssel, Standort, Adressbuch, Kalender, Werbe-ID, Gerätemodell, Absturzberichte, Nutzungsstatistiken.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Verarbeitung Zweck Rechtsgrundlage
Geräte-ID, Push-Token, Sprache, Alarme Bereitstellung der Funktion, die mit der Installation angefragt wurde: Preise beobachten und benachrichtigen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Erfüllung des Nutzungsverhältnisses
IP-Adresse zur Begrenzung der Anfragen Schutz des Dienstes vor Überlastung und Missbrauch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse am störungsfreien Betrieb
Zugriffsprotokoll mit gekürzter IP (2.3) Fehlersuche, Schutz vor Missbrauch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse am sicheren und störungsfreien Betrieb
Zeitpunkt der Anmeldung und der letzten Nutzung Erkennen und Löschen ungenutzter Einträge (Abschnitt 5) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse daran, nichts länger aufzubewahren als nötig
Tägliche Sicherung der Datenbank (Abschnitt 5) Schutz vor Datenverlust Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einem verlässlichen Betrieb

Die Angabe der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne Push-Token lässt sich allerdings keine Benachrichtigung zustellen – das ist der einzige Zweck der App.

4. Wer die Daten sonst noch zu sehen bekommt

Es gibt keinen Verkauf und keine Weitergabe zu Werbezwecken. Drei Dritte sind technisch beteiligt:

manitu GmbH, Welvertstraße 2, 66606 St. Wendel, Deutschland, stellt den Server bereit, auf dem der Dienst läuft (siehe Abschnitt 6). manitu verarbeitet die Daten dort ausschließlich im Auftrag des Verantwortlichen; ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist geschlossen.

Google (Firebase Cloud Messaging) stellt die Benachrichtigungen zu. Google erhält dabei den Push-Token des Geräts und den Inhalt der Meldung – also den Namen des Items und den erreichten Preis. Das in der App enthaltene Firebase-SDK erzeugt außerdem eine Installationskennung (Firebase Installation ID), über die Google den Push-Token verwaltet; sie geht nur an Google, nicht an den Server dieses Dienstes.

Google handelt dabei als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Grundlage sind die Firebase Data Processing and Security Terms, die Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Firebase sind.

Damit ist eine Übermittlung in die USA verbunden. Sie stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 zum EU-US Data Privacy Framework: Google LLC ist unter diesem Rahmen zertifiziert. Der jeweils aktuelle Stand der Zertifizierung ist in der öffentlichen Liste unter https://www.dataprivacyframework.gov einsehbar.

Googles Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy

ArenaNet / NCSOFT betreibt die offizielle Guild-Wars-2-API, aus der die Preis- und Item-Daten stammen. Diese Abfragen laufen ausschließlich über den Server, nicht über das Gerät – auch die Item-Symbole: der Server holt sie einmal ab, legt sie ab und liefert sie danach selbst aus. Die IP-Adresse des Geräts erreicht ArenaNet dabei nicht. ArenaNets Datenschutzhinweise: https://www.arena.net/de/legal/privacy-policy

Der Betrieb des App-Stores, über den die App bezogen wurde, liegt beim jeweiligen Anbieter und außerhalb des Einflusses des Verantwortlichen.

5. Wie lange die Daten gespeichert bleiben

6. Wo die Daten liegen

Der Dienst läuft auf einem gemieteten Server der manitu GmbH in Deutschland (siehe Abschnitt 4), den der Verantwortliche selbst einrichtet und verwaltet. Die Sicherungen liegen zusätzlich auf einem Speicher des Verantwortlichen in Deutschland (siehe Abschnitt 5). Darüber hinaus werden keine Daten gespeichert. Ausgenommen ist die Zustellung der Benachrichtigungen, die technisch über Google läuft (siehe Abschnitt 4).

7. Berechtigungen auf dem Gerät

Abgefragt wird genau eine Berechtigung: Benachrichtigungen (auf Android 13 und neuer erforderlich). Ohne sie funktioniert der Kern der App nicht – Alarme lassen sich zwar anlegen, aber nicht zustellen. Weitere Berechtigungen werden nicht angefordert.

8. Rechte der betroffenen Personen

Nach der DSGVO bestehen die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 21).

Das vollständige Löschen ist ohne Umweg in der App möglich. Unter der Alarmliste steht der Abschnitt Dieses Gerät mit dem Knopf Alle Daten löschen. Er entfernt dieses Gerät und alle daran hängenden Alarme dauerhaft vom Server – aus den Sicherungen spätestens nach 60 Tagen, siehe Abschnitt 5 – und räumt auch das lokal Gespeicherte auf. Danach steht die App da wie nach der Installation – mit einer Ausnahme: Die Installationskennung des Firebase-SDK (Abschnitt 4) bleibt auf dem Gerät und bei Google bestehen, bis die App deinstalliert wird. Einzelne Alarme lassen sich direkt in der Liste löschen.

Für Auskunft und die übrigen Rechte: Da die App kein Nutzerkonto führt, kann der Verantwortliche die betroffene Person nicht von sich aus identifizieren – die Daten hängen ausschließlich an der zufälligen Geräte-ID. Nach Art. 11 Abs. 2 DSGVO ist eine Auskunft deshalb nur möglich, wenn diese Kennung mitgeteilt wird. Sie steht in demselben Abschnitt Dieses Gerät, mitsamt einem Knopf, der sie in die Zwischenablage legt. Auf demselben Weg – formlos per E-Mail mit der Geräte-ID – lassen sich auch Berichtigung, Einschränkung und die Datenübertragbarkeit geltend machen; die zugehörigen Daten werden dann in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt.

Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Formlos an die oben genannte Kontaktadresse, unter Angabe der Geräte-ID. Ein Grund muss nicht genannt werden. Betroffen sind die Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen: die Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse, das Zugriffsprotokoll, der Zeitpunkt der letzten Nutzung und die Sicherungen (Abschnitt 3). Alles Übrige stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b und endet mit dem Löschen der Daten; dafür genügt der Knopf in der App, eine Nachricht an den Verantwortlichen ist nicht nötig.

Daneben besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), etwa bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde.

9. Was nicht geschieht

10. Änderungen dieser Erklärung

Ändert sich die App, wird diese Erklärung angepasst. Maßgeblich ist die Fassung mit dem oben genannten Stand.

Hinweis zum Spiel

Inoffizielles Fan-Projekt, nicht mit ArenaNet oder NCSOFT verbunden. Guild Wars 2 und zugehörige Marken sind Eigentum der NCSOFT Corporation.